Verteidigung gegen Abmahnungen

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Abmahnung erhalten? Wir helfen sofort – bundesweit.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir professionelle Hilfe, und zwar bundesweit. Aufgrund unserer Fokussierung auf gewerblichen Rechtsschutz (was ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?) können wir Sie in solchen Fällen optimal beraten. Wir haben schon zahlreiche Mandanten gegen Abmahnungen verteidigt und wissen, was zu tun ist.


Das Wichtigste: nicht bezahlen und nicht unterschreiben. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, sich gegen eine Abmahnung zu wehren, und zwar selbst dann, wenn die darin enthaltene Behauptung zutrifft. Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Wir verteidigen Sie richtig.

Unterlassungserklärung nicht unterschreiben

Eine Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls in der vorgefertigten Form unterzeichnen, die der Abmahnung beiliegt. Wir raten allerdings auch dringend davon ab, die Unterlassungserklärung selbst zu modifizieren oder ein Muster aus dem Internet zu verwenden. Das kann folgende Nachteile haben:


  •  Sie verpflichten sich im Rahmen einer Unterlassungserklärung umfassend und haften deshalb letztlich Ihr Leben lang für eine Rechtsverletzung, die tatsächlich nicht vorliegt oder für die Sie nicht verantwortlich sind

  •  Sie geben unter Umständen ein Schuldeingeständnis ab

  •  Die Muster sind in der Regel so weit formuliert, dass sie für jeden Fall passen, das heißt Sie verpflichten sich darin möglicherweise viel weiter als nötig

  •  Die Unterlassungserklärung ist möglicherweise unwirksam. Es kann dann passieren, dass die Gegenseite die Unterlassungserklärung annimmt, so dass Sie bei einer auch nur fahrlässigen Zuwiderhandlunge zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet sind, der Unterlassungsanspruch aber dennoch bestehen bleibt.


Bitte bedenken Sie, dass durch eine (wirksame) Unterlassungserklärung ein bindender Vertrag zustande kommen kann; er verliert auch nicht mit Ablauf von 30 Jahre automatisch seine Gültigkeit. Jeder Verstoß kann mehrere Tausend Euro kosten. Deshalb muss die Unterlassungserklärung juristisch einwandfrei formuliert werden, und zwar so, dass Sie sich darin nur so weit wie nötig verpflichten. Dabei kommt es auf jedes einzelne Wort an.

Keine Experimente machen – spezialisierten Anwalt beauftragen

Es ist in solchen Fällen aus den genannten Gründen in der Regel kaum möglich, sich selbst erfolgreich zu verteidigen. Mit Anwalt an Ihrer Seite stehen die Chancen deutlich besser. Zuerst muss geklärt werden, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben ist.


Eine Unterlassungserklärung ist nicht nur ein Stück Papier, sondern bedeutet eine ganz erhebliche Verpflichtung für Sie, die wohl überlegt sein will. Lassen Sie sich deshalb von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten; das zahlt sich am Ende aus, weil Sie dann das gute Gefühl haben werden, optimal beraten zu sein und sich nicht weiter als erforderlich (oder überhaupt) verpflichten.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Falls die Abmahnung berechtigt ist, formulieren wir eine für Ihren Fall passende modifizierte Unterlassungserklärung, und zwar ohne damit ein Schuldeingeständnis abzugeben. Damit können die mit der Abmahnung verfolgten Unterlassungsansprüche nicht mehr gerichtlich verfolgt werden. Ihr Kostenrisiko sinkt damit erheblich.


Neben einer Unterlassungserklärung wird meist ein erheblicher Geldbetrag verlangt, der sich aus Lizenz- und Anwaltsgebühren zusammensetzt. Nur in Ausnahmefällen werden wir dazu raten, den geforderten Betrag in voller Höhe zu zahlen – beispielsweise, wenn bereits eine falsch formulierte Unterlassungs- bzw. Verpflichtungserklärung abgegeben worden ist. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, muss häufig nur ein Teil der geforderten Summe gezahlt werden, wenn überhaupt.

Erste Hilfe bei einer Abmahnung – so einfach funktioniert‘s:

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigt und wissen, was zu tun ist. Wir prüfen für Sie, ob ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht und wehren ungerechtfertigte, möglicherweise auch überzogene Forderungen ab. Unser Ziel: Sie zahlen gar nichts an die Gegenseite. So funktioniert‘s:


1. Abmahnung einsenden

Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich per E-Mail oder per Fax – dadurch entstehen noch keine Kosten.


2. Von erfahrenem Rechtsanwalt beraten lassen

Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und geben eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ab. Wir beraten Sie gerne auch umfassend, entweder vorab im Rahmen einer Erstberatung oder nach Mandatserteilung. Dann entwickeln wir auch eine passende Verteidigungsstrategie, die wir selbstverständlich mit Ihnen abstimmen. Vielleicht ist Ihr Gegner uns auch schon bekannt.


3. Richtig reagieren

Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen. In anderen Fällen geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die nur so weit geht wie Ihre Unterlassungsverpflichtung, um die Wahrscheinlichkeit von hohen Vertragsstrafen so weit wie möglich zu reduzieren, und begrenzen Ihre Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite.


Wir verteidigen Sie umfassend gegen die Abmahnung. Das erste Telefonat und die Übersendung Ihrer Unterlagen sind in jedem Fall kostenlos.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Eine Erstberatung bei Abmahnungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei Mandatierung in voller Höhe angerechnet werden. Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und schildern Ihren Fall. Wir stehen für alle Fragen bei Abmahnungen in den Rechtsgebieten Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.


Lösen Sie Ihr Problem jetzt – rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.